Eltern ABC
A | ABSENZEN Von Schülerinnen und Schüler
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B | BEGABUNGS- UND BEGABTENFÖRDERUNG / MENTORAT Die Primarschule Winkel setzt sich für die Förderung individueller Begabungen ein und schafft entsprechende Angebote. Die Klasse ist das wichtigste schulische Lernumfeld. Durch Differenzierung und Individualisierung werden die unterschiedlichen Leistungsniveaus und Begabungen innerhalb der Klasse berücksichtigt und gefördert (=Begabungsförderung).
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D | DISPENSATION VOM UNTERRICHT Für voraussehbare Schulabsenzen ist bei der Schulleitung rechtzeitig und begründet um Dispensation nachzusuchen. Die Schulleitung dispensiert Schülerinnen und Schüler aus zureichenden Gründen vom Unterrichtsbesuch, z. B.- für aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler, auch für solche religiöser und konfessioneller Art- für die Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen AnlässenLiegt kein Dispensationsgrund vor, können Jokertage bei der Lehrperson bezogen werden.Nicht voraussehbare Schulabsenzen, wie Krankheit, Unfall, sind möglichst vor dem Unterricht der Lehrperson mitzuteilen. |
F | FUNDGEGENSTÄNDE Liegengebliebene Gegenstände werden in der Schulanlage Grossacher im Garderobenbereich der Turnhalle (roter Fundkasten) aufbewahrt. Im Schulhaus Rüti werden die Fundgegenstände im Untergeschoss gesammelt. Wertgegenstände können beim Hausdienst bezogen werden.Jeweils vor den Sport- und Sommerferien werden sämtliche Fundgegenstände in den Schulhäusern Grossacher und Rüti ausgelegt. Was bis dann nicht abgeholt worden ist, wird gespendet bzw. entsorgt.Für Verlust und Beschädigung von persönlichen Gegenständen (Kleider, Brille, Velo) haftet die Schule nicht.
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G | GENERATIONEN IM KLASSENZIMMER Im Rahmen des Projekts "Generationen im Klassenzimmer" von der Pro Senectute sind an manchen Klassen Seniorinnen und Senioren als freiwillige Klassenhilfen tätig. Sie unterstützen die ihnen zugeteilte Klassenlehrperson während zwei bis vier Lektionen pro Woche. Ihr Engagement bereichert den Unterricht und fördert das Verständnis zwischen den Generationen.
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J | JOKERTAGE Beachten Sie bitte folgende Bestimmungen zum Bezug von Jokertagen:- Pro Schuljahr stehen zwei Jokertage zur Verfügung. Diese dürfen innerhalb der Schulstufe (Kindergarten, Unterstufe, Mittelstufe) einzeln eingesetzt oder beliebig zusammengezogen werden. Für die Kindergartenstufe werden so insgesamt 4 Jokertage angerechnet, für die Unterstufe und Mittelstufe sind dies total je 6 Tage.- Nicht genutzte Jokertage können nicht in die nächste Schulstufe übertragen werden und verfallen.- Ein halber Schultag (z.B. Mittwoch) gilt als ganzer Jokertag.- Der Bezug von Jokertagen kann bei folgenden besonderen Schulanlässen verweigert werden: Sporttag, Schulreise, Klassenlager, Besuchstage, Projekttage sowie am ersten Schultag nach dem Übertritt in eine neue Klasse (1. Kiga/1. Kl./4. Kl.) und am letzten Schultag vor dem Übertritt in eine neue Klasse (2. Kiga/3. Kl./6. Kl.)- Der versäumte Schulstoff ist nachzuarbeiten. Prüfungen werden nachgeholt.- Die Eltern informieren auch alle anderen betroffenen Personen, wie z.B. die SchulbusfahrerInnen, die TherapeutInnen, die Leitung schulergänzende Betreuung usw.- Zusätzliche Dispensationen werden nur noch zurückhaltend und nur mit eindeutigem Grund bewilligt. |
K | KANTONSSCHULE Schülerinnen und Schüler mit hohem Leistungsniveau können die Aufnahmeprüfung ins Langzeitgymnasium ablegen. Die entsprechende Anmeldung ist Sache der Eltern. Die Schule bietet bei entsprechender Eignung einen Gymivorbereitungskurs an. Der Anmeldetermin ist anfangs Februar, die Aufnahmeprüfung findet nach den Sportferien statt. Die genauen Daten erfahren Sie direkt bei der Kantonsschule Zürcher Unterland KZU oder unter www.zentraleaufnahmepruefung.ch.KINDERGARTEN Im Kindergarten wird die Lernbereitschaft der Kinder gefördert und die ganzheitliche Entwicklung der Fähigkeiten, Fertigkeiten und Begabungen unterstützt. Nebst der Förderung von Selbstkompetenz bereitet der Kindergarten auf die sozialen Anforderungen des Zusammenlebens und auf den Übertritt in die Primarstufe vor.Die Kindergartenstufe dauert zwei Jahre. Die Klassen sind in der Regel altersdurchmischt. Die Primarschule Winkel führt 5 Kindergärten.
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L | LÄUSE Finden Sie in den Haaren Ihres Kindes oder eines anderen Familienangehörigen Nissen oder Läuse, orientieren Sie bitte umgehend die Klassenlehrperson. |
M | MUSIKALISCHE GRUNDAUSBILDUNG, MGA Der Musikalische Grundkurs wird für Kinder in der 2. Klasse angeboten. Üblicherweise ist dieser im normalen Stundenplan der öffentlichen Schule integriert. Der Kurs wird von ausgebildeten Fachlehrkräften erteilt. Er bietet Gelegenheit, möglichst vielseitigen Zugang zur Musik zu finden. Hören, Konzentration, Selbstvertrauen und Rücksichtnahme werden gefördert.Instrumentalunterricht / Kinderchor siehe unter Musikschule Zürcher Unterland oder unter untenstehendem Link. |
P | PROMOTION Grundlage für die Frage der Promotion in die nächste Klasse bildet eine Gesamtbeurteilung des Kindes. Neben den kognitiven Fähigkeiten werden auch das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten berücksichtigt. Erscheint eine Promotion als gefährdet, werden die Eltern möglichst frühzeitig benachrichtigt. Es kann eine Wiederholung der Klasse oder eine provisorische Promotion mit einer Bewährungszeit angeordnet werden. Die 6. Klasse kann nur bei aussergewöhnlichen Umständen wiederholt werden.Bei Vorliegen ausgeprägter Begabungen kann auch eine Klasse übersprungen werden, wenn es das Wohl des Kindes erfordert.Schullaufbahnentscheide ergehen in der Regel mit Wirkung auf den nächsten Schuljahresanfang.
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R | RECHTSMITTEL Sind Betroffene mit einer Anordnung der Schulleitung bzw. mit einem Entscheid der Schulpflege nicht einverstanden, bestehen folgende Möglichkeiten:Einsprache
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S | SCHULSYSTEM Die obligatorische Schulzeit der Volksschule beträgt 11 Jahre.Kindergartenstufe 2 Jahre, Primarstufe 6 Jahre, Sekundarstufe (Bülach) 3 Jahre.Anstelle der Sekundarstufe A, B oder C kann das Langzeitgymnasium an der Kantonsschule Zürcher Unterland (KZU) besucht werden.Der Besuch von Kindergarten, Primarschule und Sekundarschule ist unentgeltlich. Im Gymnasium ist der Schulbesuch kostenlos, die Lehrmittel müssen von den Schüler*innen jedoch bezahlt werden.Auf Wunsch kann nach der Sekundarschule ein 12. Schuljahr an der Berufswahlschule in Bülach absolviert werden.
SEKUNDARSTUFE Nach der 6. Primarklasse treten die Schülerinnen und Schüler in die Sekundarschule der Kreisgemeinde Bülach über. Diese ist eine dreiteilige Sekundarschule mit den Abteilungen: Sek. A, B und C.Es gibt keine Aufnahmeprüfung in die Sekundarschule. Die Einstufung geschieht aufgrund einer Gesamtbeurteilung durch die 6. Klassenlehrperson.In einem ersten Gespräch mit den Eltern und der Schülerin/dem Schüler begründet die Lehrkraft ihre Empfehlung. Sind die Eltern mit der Einstufung einverstanden, geht der von den Eltern unterschriebene Zuteilungsantrag des Lehrers an die Sekundarschulpflege Bülach. Sind die Eltern nicht einverstanden, findet ein weiteres Gespräch statt, bei dem zusätzlich eine Lehrperson der Oberstufe und die Schulleitung der Primarschule anwesend sind. Ergibt sich immer noch keine Einigung, können die Eltern eine Überprüfung durch die Sekundarschulpflege beantragen.Die definitive Einteilung nimmt die Sekundarschulpflege vor und benachrichtigt die Eltern über die Einteilung.SONDERPÄDAGOGIK Auf die sonderpädagogischen Angebote wird unter dem Navigationspunkt "Informationen" unter "Sonderpädagogik" detailliert eingegangen.
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V | VERKEHRSUNTERRICHT Im Kindergarten steht vor allem das Verhalten auf dem Schulweg im Mittelpunkt. Das korrekte Überqueren der Strasse unter Einbezug der örtlichen Verhältnisse wird geübt.In der 2.-6. Klasse richtet sich der Inhalt mehr auf das Bewegen im Verkehrsraum als Velofahrer aus.In der 5. Klasse erfolgt ein praktischer Ausbildungsteil mit dem Fahrrad auf öffentlichen Strassen.Der Verkehrsunterricht wird durch den Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei erteilt.
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W | WINTERSPORTLAGER Das Wintersportlager steht den Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse offen. Sind noch Plätze frei, werden auch 4.-Klässler aufgenommen. Die Lagerkosten werden zur Hälfte von der Schule übernommen. In begründeten Fällen kann um eine Reduktion des Elternbeitrages nachgesucht werden. Das Lager findet jeweils in der ersten Sportferienwoche statt.
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Z | ZAHNÄRZTLICHE VORSORGEUNTERSUCHUNGEN Eine jährliche zahnärztliche Untersuchung ist obligatorisch. Die Eltern lassen diese bei einem Zahnarzt ihrer Wahl durchführen. Sie erhalten dafür einen Gutschein im Wert von CHF 88.80, der nebst der Untersuchung der Zähne auch zu einer Fluoridlackversiegelung der bleibenden Backenzähne und zu einer Kariesrisikobestimmung berechtigt.Ebenso besteht einmal in der Primarschulzeit Anspruch auf Röntgenaufnahmen des Gebisses.Anspruch auf die Gutscheine haben während der obligatorischen Schulzeit auch extern geschulte Schülerinnen und Schüler.Beiträge an zahnärztliche Behandlungen werden nur noch an Schülerinnen und Schüler geleistet, die einen Anspruch auf Verbilligung von Krankenkassenprämien haben (20%, jedoch max. jährlich CHF 250.- für konservierende und insgesamt CHF 1000.- für kieferorthopädische Behandlungen).
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