Schule Winkel

Sonderpädagogische Angebote

Jedes Kind entwickelt sich auf seine Weise und in seinem Tempo. Es hat einmalige Eigenschaften, Interessen, Fähigkeiten und Neigungen. Aufgabe der Schule ist es, sich auf die Verschiedenheit der Kinder einzustellen und ein den individuellen Bedürfnissen der Kinder angepasstes Lernen zu ermöglichen. Ob es für die optimale Förderung einer Schülerin oder eines Schülers zusätzlicher Massnahmen bedarf, wird im konkreten Fall anlässlich eines Standortgespräches zwischen Schule und Eltern ermittelt. In einzelnen Fällen ist zudem eine schulpsychologische Abklärung nötig. Die besonderen pädagogischen Bedürfnisse eines Kindes können in ausgeprägter Begabung, in Lernschwierigkeiten, in auffälligem Verhalten, einer Behinderung oder ungenügenden Deutschkenntnissen bestehen. 

Integrative Förderung (IF)
Die Integrative Förderung ist die zusätzliche Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in der Regelklasse durch eine Lehrperson für Schulische Heilpädagogik. Diese Lehrkraft unterrichtet im Teamteaching oder fördert die Kinder in Gruppen oder einzeln.
Die Primarschule Winkel arbeitet in der integrierten Förderung mit dem RTI-Modell (Response to Intervention). Wie dieses Model genau umgesetzt wird, erklärt Ihnen der untenstehende Film. 
Besonders begabte Schülerinnen und Schüler erhalten eine ihnen angepasste Zusatzförderung. Diese erfolgt in Form von Anregungen auf höherem Niveau. Für Schülerinnen und Schüler, die vom Schulpsychologischen Dienst als hochbegabt eingestuft werden, besteht ausserdem ein spezielles, klassenübergreifendes Angebot (Mentorat).

Integrierte Sonderschulung (ISR und ISS)
Die integrierte Sonderschulung ist ein Angebot, bei welchem Schülerinnen und Schüler mit Sonderschulbedarf innerhalb der Regelklasse eine für sie angepasste Förderung erhalten. Dabei werden sie angemessen heilpädagogisch unterstützt. Die Verantwortung liegt entweder bei der Regelschule (ISR) oder bei der Sonderschule (ISS).
Das pädagogische Modell ISR/ISS orientiert sich einerseits am Angebot der Regelschule und andererseits am spezialisierten Angebot einer Sonderschule. Die notwendigen Ressourcen bemessen sich am Bedarf der Schülerinnen und Schüler. Diese Kinder arbeiten, wenn möglich, an denselben Themen wie die Regelklasse und, wo nötig, an ihren angepassten Lernzielen. Es besteht ein Förderplan, welcher laufend überprüft und angepasst wird. Die individuelle Unterstützung erfolgt, wenn möglich, klassenintern, bei Bedarf aber auch in Kleingruppen oder einzeln.
Die Lehrperson für Schulische Heilpädagogik ist in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson für die Schulung und Förderung (Förderplanung) der Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Weitere Informationen zum sonderpädagogischen Angebot entnehmen Sie dem untenstehenden Sonderpädagogischen Konzept.

Logopädie
Die logopädische Therapie richtet sich an Kinder der Kindergarten- und der Primarstufe mit einem Therapiebedarf in den Bereichen Sprechen, Sprache, Stimme und Schlucken. Unsere Logopädin therapiert und berät Kinder mit Sprach-, Stimm- und Redeflussstörungen sowie Kinder mit Schriftspracherwerbsverzögerungen. Zur frühen Erfassung von Störungen im Sprachbereich findet zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres im ersten Kindergarten ein Unterrichtsbesuch durch die Logopädin statt. Daraus können punktuell weitere Abklärungen resultieren.

Psychomotorik
Die Psychomotorik-Therapie richtet sich an Kinder der Kindergarten- und Primarstufe, die psychomotorische Auffälligkeiten aufweisen. Diese zeigen sich in der Bewegung und Mobilität und sind verbunden mit Problemen in anderen Lebensbereichen wie Umgang mit Menschen und Materialien, allgemeines Lernen sowie schreiben. Zur frühen Erfassung psychomotorischer Auffälligkeiten im Kindergarten findet zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres ein Unterrichtsbesuch des Psychomotorischen Dienstes statt. Daraus können punktuell weitere Abklärungen resultieren.

Psychotherapie
Die Psychotherapie richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die bei der Bewältigung ihrer seelischen Probleme oder für ihre Persönlichkeitsentwicklung, insbesondere für ihr schulisches Fortkommen, auf diese spezifische Unterstützung angewiesen sind. Die Anordnung einer Psychotherapie setzt eine Empfehlung des Schulpsychologischen Dienstes voraus.

Auswärtige Schulen
In besonderen Fällen besteht nach eingehender Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst die Möglichkeit einer auswärtigen Schulung. Den Entscheid fällt die Schulpflege.

Sonderschulung
Kinder mit einer geistigen Behinderung, Sinnes-, Körper- oder Mehrfachbehinderung, Lern-, Verhaltens-, Sprach- oder Autismusspektrumsstörung haben Anspruch auf eine Sonderschulung. Diese Kinder erhalten an Schulen wie z.B. der Heilpädagogischen Schule des Bezirks Bülach eine ihnen angepasste schulische und praktische Förderung. Sie werden an die Tagesschule aufgenommen oder - sofern möglich und im Interesse des Kindes - integriert in der Regelklasse der Primarschule Winkel geschult.