Eltern ABC
A | ABSENZEN von Schüler/-innenDie Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich und haben jede Absenz vom Unterricht (auch von fakultativen Lektionen) bei den entsprechenden Lehrkräften zu entschuldigen.
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B | BEGABUNGS- UND BEGABTENFÖRDERUNG / MENTORAT Die Primarschule Winkel setzt sich für die Förderung individueller Begabungen ein und schafft entsprechende Angebote. Die Klasse ist das wichtigste schulische Lernumfeld. Durch Differenzierung und Individualisierung werden die unterschiedlichen Leistungsniveaus und Begabungen innerhalb der Klasse berücksichtigt und gefördert (=Begabtenförderung). |
D | DISPENSATION VOM UNTERRICHT Für voraussehbare Schulabsenzen ist bei der Schulleitung rechtzeitig und begründet um Dispensation nachzusuchen. Die Schulleitung dispensiert Schülerinnen und Schüler aus zureichenden Gründen vom Unterrichtsbesuch, z. B.
Liegt kein Dispensationsgrund vor, können Jokertage bei der Lehrperson bezogen werden.Nicht voraussehbare Schulabsenzen, wie Krankheit, Unfall, sind möglichst vor dem Unterricht der Lehrperson mitzuteilen. |
F | FUNDGEGENSTÄNDE Liegengebliebene Gegenstände werden in der Schulanlage Grossacher im Garderobenbereich der Turnhalle (roter Fundkasten) aufbewahrt. Wertgegenstände werden im Schaukasten im Schulhaus A ausgestellt. Im Schulhaus Rüti liegen die Fundgegenstände im Untergeschoss.Für die Herausgabe sind die Lehrperson oder der Hauswart zuständig. An den Besuchsmorgen und vor den Sommerferien werden sämtliche Fundgegenstände in den Schulhäusern Grossacher A und Rüti ausgelegt. Was bis dann nicht abgeholt worden ist, wird entsorgt.Für Verlust und Beschädigung von persönlichen Gegenständen (Kleider, Brille, Velo) haftet die Schule nicht. |
G | GENERATIONEN IM KLASSENZIMMER Im Rahmen des Projekts "Generationen im Klassenzimmer" von der Pro Senectute sind an manchen Klassen Seniorinnen und Senioren als freiwillige Klassenhilfen tätig. Sie unterstützen die ihnen zugeteilte Klassenlehrperson während zwei bis vier Lektionen pro Woche. Ihr Engagement bereichert den Unterricht und fördert das Verständnis zwischen den Generationen. |
J | JOKERTAGE Beachten Sie bitte folgende Bestimmungen zum Bezug von Jokertagen:
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K | KANTONSSCHULE SchülerInnen mit hohem Leistungsniveau können die Aufnahmeprüfung ins Langzeitgymnasium ablegen. Die entsprechende Anmeldung ist Sache der Eltern. Die Schule bietet bei entsprechender Eignung einen Gymivorbereitungskurs an. Der Anmeldetermin ist anfangs Februar, die Aufnahmeprüfung findet nach den Sportferien statt. Die genauen Daten erfahren Sie direkt bei der Kantonsschule Zürcher Unterland KZU bzw. unter www.zentraleaufnahmepruefung.ch.KINDERGARTEN Im Kindergarten wird die Lernbereitschaft der Kinder gefördert und die ganzheitliche Entwicklung der Fähigkeiten, Fertigkeiten und Begabungen unterstützt. Nebst der Förderung von Selbstkompetenz bereitet der Kindergarten auf die sozialen Anforderungen des Zusammenlebens und auf den Übertritt in die Primarstufe vor.Die Kindergartenstufe dauert zwei Jahre. Die Klassen sind in der Regel altersdurchmischt. Die Primarschule Winkel führt 5 Kindergärten.Eintritt in den Kindergarten (Einschulung)Zum Besuch des Kindergartens ist jedes Kind verpflichtet.Ab dem Schuljahr 20/21 gilt die Schulpflicht für alle Kinder, die bis zum 31. Juli 4 Jahre alt geworden sind.Zuteilung in die KindergärtenDie Kinder werden nach Möglichkeit ihrem Quartierkindergarten zugeteilt. Es wird auf einen sicheren, zumutbaren Schulweg, eine gleichmässige Zusammensetzung von Buben und Mädchen sowie die Klassengrösse geachtet. Wenn nötig werden Kinder mit dem Schulbus von einem Dorfteil zum andern gefahren.Absenzen der KindergärtnerinnenBei einer Absenz der Kindergärtnerin wird eine Vikarin (Ersatzlehrperson) bestellt.
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L | LÄUSE Die Primarschule Winkel beauftragt zur Prävention und Bekämpfung von Läusen und Nissen eine Lausfachfrau (Mundart: Laustante), die zweimal jährlich eine präventive Kontrolle durchführt.
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M | MUSIKALISCHE GRUNDAUSBILDUNG, MGA Der Musikalische Grundkurs wird für Kinder im zweiten Kindergartenjahr und in der 2. Klasse angeboten. Üblicherweise ist dieser im normalen Stundenplan der öffentlichen Schule integriert.
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P | PROMOTION Grundlage für die Frage der Promotion in die nächste Klasse bildet eine Gesamtbeurteilung des Kindes. Neben den kognitiven Fähigkeiten werden auch das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten berücksichtigt. Erscheint eine Promotion als gefährdet, werden die Eltern möglichst frühzeitig benachrichtigt. Es kann eine Wiederholung der Klasse oder eine provisorische Promotion mit einer Bewährungszeit angeordnet werden. Die 6. Klasse kann nur bei aussergewöhnlichen Umständen wiederholt werden.Bei Vorliegen ausgeprägter Begabungen kann auch eine Klasse übersprungen werden, wenn es das Wohl des Kindes erfordert.Schullaufbahnentscheide ergehen in der Regel mit Wirkung auf den nächsten Schuljahresanfang. |
R | RECHTSMITTEL Sind Betroffene mit einer Anordnung der Schulleitung bzw. mit einem Entscheid der Schulpflege nicht einverstanden, bestehen folgende Möglichkeiten:Einsprache
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S | SCHULSYSTEM Die obligatorische Schulzeit der Volksschule beträgt 11 Jahre.Kindergartenstufe 2 Jahre, Primarstufe 6 Jahre, Sekundarstufe (Bülach) 3 Jahre.Anstelle der Sekundarstufe A, B oder C kann das Langzeitgymnasium an der Kantonsschule Zürcher Unterland (KZU) besucht werden.Der Besuch von Kindergarten, Primarschule und Sekundarschule ist unentgeltlich. Im Gymnasium ist der Schulbesuch kostenlos, die Lehrmittel müssen von den Schüler-/innen jedoch bezahlt werden.Auf Wunsch kann nach der Sekundarschule ein 12. Schuljahr an der Berufswahlschule in Bülach absolviert werden.SEKUNDARSTUFE Nach der 6. Primarklasse treten die SchülerInnen in die Sekundarschule der Kreisgemeinde Bülach über. Diese ist eine dreiteilige Sekundarschule mit den Abteilungen: Sek. A, B und C.Es gibt keine Aufnahmeprüfung in die Sekundarschule. Die Einstufung geschieht aufgrund einer Gesamtbeurteilung durch die 6. Klassenlehrperson.In einem ersten Gespräch mit den Eltern und der Schülerin /dem Schüler begründet die Lehrkraft ihre Empfehlung. Sind die Eltern mit der Einstufung einverstanden, geht der von den Eltern unterschriebene Zuteilungsantrag des Lehrers an die Sekundarschulpflege Bülach. Sind die Eltern nicht einverstanden, findet ein weiteres Gespräch statt, bei dem zusätzlich 1-2 Lehrpersonen der Oberstufe und die Schulleitung der Primarschule anwesend sind. Ergibt sich immer noch keine Einigung, können die Eltern eine Überprüfung durch die Sekundarschulpflege verlangen.Die definitive Einteilung nimmt die Sekundarschulpflege vor und benachrichtigt die Eltern über die Einteilung.SONDERPÄDAGOGIK Sonderpädagogische AngeboteJedes Kind entwickelt sich auf seine Weise und in seinem Tempo. Es hat einmalige Eigenschaften, Interessen, Fähigkeiten und Neigungen. Aufgabe der Schule ist es, sich auf die Verschiedenheit der Kinder einzustellen und ein den individuellen Bedürfnissen der Kinder angepasstes Lernen zu ermöglichen. Ob es für die optimale Förderung einer Schülerin oder eines Schülers zusätzlicher Massnahmen bedarf, wird im konkreten Fall anlässlich eines Standortgespräches zwischen Schule und Eltern ermittelt. In einzelnen Fällen ist zudem eine schulpsychologische Abklärung nötig.Die besonderen pädagogischen Bedürfnisse eines Kindes können in ausgeprägter Begabung, in Lernschwierigkeiten, in auffälligem Verhalten, einer Behinderung oder ungenügenden Deutschkenntnissen bestehen. Sonderpädagogische Angebote sind:Integrative Förderung (IF)Die Integrative Förderung ist die zusätzliche Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in der Regelklasse durch eine Lehrperson für Schulische Heilpädagogik. Diese Lehrkraft unterrichtet im Teamteaching oder fördert die Kinder in Gruppen oder einzeln.Besonders begabte Schülerinnen und Schüler erhalten eine ihnen angepasste Zusatzförderung. Diese erfolgt in Form von Anregungen auf höherem Niveau. Für Schülerinnen und Schüler, die vom Schulpsychologischen Dienst als hochbegabt eingestuft werden, besteht ausserdem ein spezielles, klassenübergreifendes Angebot (Mentorat).Therapien (siehe unten) |
T | THERAPIEN Logopädie
Die logopädische Therapie richtet sich an Kinder der Kindergarten- und der Primarstufe mit einem Therapiebedarf in den Bereichen Sprechen und Sprache. Unser Logopäde therapiert und berät Kinder mit Sprach-, Stimm- und Redeflussstörungen sowie Kinder mit Schriftsprcherwerbsverzögerungen. Er führt Reihenuntersuchungen im 1. Kindergartenjahr und Nachkontrollen im 2. Kindergartenjahr und in der 1. Primarklasse durch.
Psychomotorik
Die Psychomotorik-Therapie richtet sich an Kinder der Kindergarten- und Primarstufe, die psychomotorische Auffälligkeiten aufweisen. Diese zeigen sich in der Bewegung und Mobilität und sind verbunden mit Problemen in anderen Lebensbereichen wie Umgang mit Menschen, allgemeines Lernen sowie der Grafomotorik. Zur Früherfassung werden Reihenuntersuchungen im Kindergarten durchgeführt. Die Therapiestelle für Psychomotorik befindet sich in Bülach (Schulanlage Hohfuri). Psychotherapie
Die Psychotherapie richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die bei der Bewältigung ihrer seelischen Probleme oder für ihre Persönlichkeitsentwicklung, insbesondere für ihr schulisches Fortkommen, auf diese spezifische Unterstützung angewiesen sind. Die Anordnung einer Psychotherapie setzt eine Empfehlung des Schulpsychologischen Dienstes voraus. Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Kinder mit ungenügenden Deutschkenntnissen erhalten bereits ab der Kindergartenstufe in kleinen Gruppen zusätzlich Deutschunterricht. Für die Zuweisung zum DaZ braucht es in der Regel kein Schulisches Standortgespräch.
Auswärtige Schulen
In besonderen Fällen besteht nach eingehender Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst die Möglichkeit einer auswärtigen Schulung. Den Entscheid fällt die Schulpflege.
HPS Bezirk Bülach
Kinder mit heilpädagogischem Bedarf erhalten an der Heilpädagogischen Schule des Bezirks Bülach eine ihnen angepasste schulische und praktische Förderung. Sie werden an die Tagesschule aufgenommen oder - sofern möglich und im Interesse des Kindes - integriert in der Regelklasse der Primarschule Winkel geschult. |
V | VERKEHRSUNTERRICHT Im Kindergarten steht vor allem das Verhalten auf dem Schulweg im Mittelpunkt. Das korrekte Überqueren der Strasse unter Einbezug der örtlichen Verhältnisse wird intensiv geübt. |
W | WINTERSPORTLAGER Das Wintersportlager steht den SchülerInnen der 5. und 6. Klasse offen. Sind noch Plätze frei, werden auch 4.-Klässler aufgenommen. Die Lagerkosten werden zur Hälfte von der Schule übernommen. In begründeten Fällen kann um eine Reduktion des Elternbeitrages nachgesucht werden. Es findet jeweils in der ersten Sportferienwoche (Mo. - Fr.) statt. |
Z | ZAHNÄRZTLICHE VORSORGEUNTERSUCHUNGEN Eine jährliche zahnärztliche Untersuchung ist obligatorisch. Die Eltern lassen diese bei einem Zahnarzt ihrer Wahl durchführen. Sie erhalten dafür einen Gutschein im Wert von CHF 65.-, der nebst der Untersuchung der Zähne auch zu einer Fluoridlackversiegelung der bleibenden Backenzähne und zu einer Kariesrisikobestimmung berechtigt.Ebenso besteht einmal in der Primarschulzeit Anspruch auf Röntgenaufnahmen des Gebisses.Anspruch auf die Gutscheine haben während der obligatorischen Schulzeit auch extern geschulte Schüler/-innen.Beiträge an zahnärztliche Behandlungen werden nur noch an Schüler/-innen geleistet, die Anspruch auf Verbilligung von Krankenkassenprämien haben (20%, jedoch max. jährlich CHF 250 für konservierende und insgesamt CHF 1000.- für kieferorthopädische Behandlungen).ProphylaxeEine Schulzahnpflegehelferin instruiert die Kinder periodisch über die richtige Pflege und Gesunderhaltung von Zähnen und Zahnfleisch.ZEUGNISSE Zweimal pro Schuljahr (Ende Januar und vor den Sommerferien) erhalten die Schüler/-innen der Primarstufe ein Zeugnis. Darin werden die Leistungen des Kindes mit Noten 6-1 ausgedrückt. In den Sprachen werden das Hörverstehen, Leseverstehen sowie das Sprechen und Schreiben in Worten (sehr gut, ungenügend etc.) bewertet. In der Unterstufe werden nur Mathematik, Deutsch und Schrift benotet sowie im Englisch das Hörverstehen und Sprechen bewertet.Die Grundlage der Zeugnisnote ist immer eine differenzierte, auf Lernziele bezogene Beurteilung der Gesamtleistung. Diese beinhaltet nicht nur schriftliche Arbeiten, sondern auch Kriterien wie Interesse, Denkvermögen, Auffassungsgabe, Mitarbeit im mündlichen Unterricht und die Erledigung der Hausaufgaben.In der 1. Klasse werden statt einer Benotung zwei Elterngespräche geführt.ZUZUG ODER WEGZUG VON SCHÜLER/-INNEN Wenn Sie nach Winkel ziehen oder von Winkel wegziehen oder sich ihre Adresse/Telefonnummer ändert, teilen Sie dies möglichst frühzeitig dem Klassenlehrer und der Schulverwaltung mit. Die Schule leitet eine allfällige Überweisung des Kindes an den neuen Wohnort in die Wege. |