Tarife
Die Tarifstufe der Elternbeiträge ergibt sich aus dem letzten definitiven steuerbaren Einkommen plus 20% des steuerbaren Vermögens der mit den zu betreuenden Kindern in einem Haushalt lebenden Erziehungsberechtigten. Auf dem Anmeldeformular kreuzen die Erziehungsberechtigten die für sie anwendbare Tarifstufe an. Die Angaben werden nach Eingang der Anmeldung einmalig pro Schuljahr von der Steuerbehörde Winkel überprüft, jedoch vertraulich behandelt. Erziehungsberechtigte, deren Tarifstufe durch das Steueramt korrigiert wurde, werden schriftlich durch die Betreuung benachrichtigt.
In den Pauschalen sind allfällige Absenzen wie Krankheit, Schuleinstellungen durch Weiterbildungstage, Klassenlager, Ausflüge mitberücksichtigt. Pro Schuljahr werden zwei Semesterpauschalen in Rechnung gestellt.
Steuerbares Einkommen
Das steuerbare Einkommen der Erziehungsberechtigten bezieht sich auf die letzte definitive Steuerveranlagung des Kantons Zürich (Stichtag 01.09.). Dies gilt auch für Zuzüge aus einem anderen Kanton (letzte definitive Steuerveranlagung des alten Wohnkantons). Bei einer Abweichung von mehr als 20% der Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegenüber der letzten definitiven Steuerrechnung während des laufenden Schuljahres melden sich die Erziehungsberechtigten bitte bei der Betreuungsleitung.
Im Januar wird eine Steuerbescheinigung ausgestellt und via Escola verschickt. Eine zusätzliche Kostenaufstellung wird von Seiten der Betreuung nicht erstellt. Benötigen die Erziehungsberechtigen eine weitere Kopie der Steuerbescheinigung, wird ein Unkostenbeitrag von CHF 20.- erhoben.
Sind Sie aus dem Ausland zugezogen, können Sie sich vom Steueramt der Gemeinde Winkel eine provisorische Steuerrechnung ausstellen lassen. Um Ihren Elternbeitrag zu berechnen, übernehmen Sie die provisorischen Steuerdaten. Die Betreuung behält sich das Recht vor, allfällige Tarifkorrekturen nach erstmaligem Einreichen einer Schweizer Steuererklärung vorzunehmen und die Differenz nachzubelasten.
Bei Personen, die der Quellensteuer unterliegen, entspricht das massgebende Einkommen dem Bruttoeinkommen und/oder weiteren steuerbaren Einkommen abzüglich einer Pauschale von 25 Prozent; sofern keine ordentliche Veranlagung vorliegt.
Verrechnung der Elternbeiträge
Die Kosten für die Betreuungsangebote werden monatlich in Rechnung gestellt. Ausnahmsweise kann bei Bedarf eine Ratenzahlung der Semesterbeiträge mit der Betreuungsleitung vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnungen gemäss Zahlungsfrist pünktlich beglichen werden. Bei Nichteinhalten der Zahlungsfristen und ausstehenden Beträgen, behält sich die Betreuung das Recht vor, die entsprechenden Kinder vom Betreuungsangebot auszuschliessen (s. Ausschluss).
Zusätzliche Gebühren
Rückerstattung
Für nicht besuchte Betreuungsangebote gibt es keine Rückvergütung. Der Besuch kann auch nicht kompensiert werden. Rückerstattungen erfolgen nur ausnahmsweise und bei Vorliegen wichtiger Gründe (Wegzug, längerdauernde ärztlich bestätigte Krankheit oder Unfall).
Modulkosten
Tarifstufe
Tarifstufe
Modul | 1 CHF |
2 CHF |
3 CHF |
4 CHF |
5 CHF |
6 CHF |
Morgen: 07.00 - 08.20 Uhr |
7.70 | 8.80 | 9.90 | 11.00 | 12.10 | 13.20 |
Mittag: 12.00 - 13.30 Uhr |
13.20 | 17.60 | 22.00 | 23.10 | 25.30 | 27.50 |
Nachmittag 1: 13.30 - 15.15 Uhr |
13.60 | 15.90 | 17.65 | 18.80 | 20.45 | 22.15 |
Nachmittag 2: 15.15 - 16.15 Uhr |
9.35 | 10.45 | 11.55 | 12.70 | 13.80 | 14.80 |
Nachmittag 3: 16.15 - 18.30 Uhr |
17.50 | 20.40 | 22.70 | 24.10 | 26.30 | 28.50 |
Betreuungskosten am 1. Weiterbildungstag der Lehrpersonen
Ganztagesbetreuung 07.00 - 18.00 Uhr |
97.00 | 109.00 | 121.00 | 134.00 | 146.00 | 158.00 |
Ferienbetreuung
Ganztagesbetreuung 08.00 - 18.00 Uhr |
88.00 | 99.00 | 110.00 | 121.00 | 132.00 | 143.00 |