Schule Winkel

Tarife

Die Tarifstufe der Elternbeiträge ergibt sich aus dem letzten definitiven steuerbaren Einkommen plus 20% des steuerbaren Vermögens der mit den zu betreuenden Kindern in einem Haushalt lebenden Erziehungsberechtigten.  Auf dem Anmeldeformular kreuzen die Erziehungsberechtigten die für sie anwendbare Tarifstufe an. Die Angaben werden nach Eingang der Anmeldung einmalig pro Schuljahr von der Steuerbehörde Winkel überprüft, jedoch vertraulich behandelt. Erziehungsberechtigte, deren Tarifstufe durch das Steueramt korrigiert wurde, werden schriftlich durch die Betreuung benachrichtigt.
 
Tarifstufe 1 unter CHF 50’000
Tarifstufe 2 von CHF  50'001 bis CHF 80'000
Tarifstufe 3 von CHF  80'001 bis CHF 100‘000
Tarifstufe 4 von CHF 100‘001 bis CHF 120‘000
Tarifstufe 5 von CHF 120‘001 bis CHF 140‘000
Tarifstufe 6 ab  CHF 140'000
 
In den Pauschalen sind allfällige Absenzen wie Krankheit, Schuleinstellungen durch Weiterbildungstage, Klassenlager, Ausflüge mitberücksichtigt. Pro Schuljahr werden zwei Semesterpauschalen in Rechnung gestellt.
 
Steuerbares Einkommen
Das steuerbare Einkommen der Erziehungsberechtigten bezieht sich auf die letzte definitive Steuerveranlagung des Kantons Zürich (Stichtag 01.09.). Dies gilt auch für Zuzüge aus einem anderen Kanton (letzte definitive Steuerveranlagung des alten Wohnkantons). Bei einer Abweichung von mehr als 20% der Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegenüber der letzten definitiven Steuerrechnung während des laufenden Schuljahres melden sich die Erziehungsberechtigten bitte bei der Betreuungsleitung.  
 
Im Januar wird eine Steuerbescheinigung ausgestellt und via Escola verschickt.  Eine zusätzliche Kostenaufstellung wird von Seiten der Betreuung nicht erstellt. Benötigen die Erziehungsberechtigen eine weitere Kopie der Steuerbescheinigung, wird ein Unkostenbeitrag von CHF 20.- erhoben.
 
Sind Sie aus dem Ausland zugezogen, können Sie sich vom Steueramt der Gemeinde Winkel eine provisorische Steuerrechnung ausstellen lassen. Um Ihren Elternbeitrag zu berechnen, übernehmen Sie die provisorischen Steuerdaten. Die Betreuung behält sich das Recht vor, allfällige Tarifkorrekturen nach erstmaligem Einreichen einer Schweizer Steuererklärung vorzunehmen und die Differenz nachzubelasten.
Bei Personen, die der Quellensteuer unterliegen, entspricht das massgebende Einkommen dem Bruttoeinkommen und/oder weiteren steuerbaren Einkommen abzüglich einer Pauschale von 25 Prozent; sofern keine ordentliche Veranlagung vorliegt.
 
Verrechnung der Elternbeiträge
Die Kosten für die Betreuungsangebote werden monatlich in Rechnung gestellt. Ausnahmsweise kann bei Bedarf eine Ratenzahlung der Semesterbeiträge mit der Betreuungsleitung vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnungen gemäss Zahlungsfrist pünktlich beglichen werden. Bei Nichteinhalten der Zahlungsfristen und ausstehenden Beträgen, behält sich die Betreuung das Recht vor, die entsprechenden Kinder vom Betreuungsangebot auszuschliessen (s. Ausschluss).
 
Zusätzliche Gebühren
Änderungen nach der Anmeldung oder nach Versand der Rechnung
(Erhöhung des Betreuungsumfangs ausgenommen)
CHF   50.-
Bei Nichteinhalten der Abholzeiten je 15 Min. nach Betreuungsende  CHF   20.-
Unregelmässige Betreuungsbesuche aufgrund Schichtarbeit der Eltern  CHF 100.-
Zusätzliche Bescheinigung für Steuerzwecke  CHF   20.-
                                                                           
Rückerstattung
Für nicht besuchte Betreuungsangebote gibt es keine Rückvergütung. Der Besuch kann auch nicht kompensiert werden. Rückerstattungen erfolgen nur ausnahmsweise und bei Vorliegen wichtiger Gründe (Wegzug, längerdauernde ärztlich bestätigte Krankheit oder Unfall).
 
Modulkosten
                                                            Tarifstufe
Modul 1
CHF
2
CHF
3
CHF
4
CHF
5
CHF
6
CHF
Morgen:
07.00  - 08.20 Uhr
7.70 8.80 9.90 11.00 12.10 13.20
Mittag:
12.00  - 13.30 Uhr
13.20 17.60 22.00 23.10 25.30 27.50
Nachmittag 1:
13.30  - 15.15 Uhr
13.60 15.90 17.65 18.80 20.45 22.15
Nachmittag 2:
15.15  - 16.15 Uhr
9.35 10.45 11.55 12.70 13.80 14.80
Nachmittag 3:
16.15 - 18.30 Uhr
17.50 20.40 22.70 24.10 26.30 28.50

 

Betreuungskosten am 1. Weiterbildungstag der Lehrpersonen

Ganztagesbetreuung
07.00 - 18.00 Uhr
97.00 109.00 121.00 134.00 146.00 158.00

 


Ferienbetreuung

Ganztagesbetreuung
08.00 - 18.00 Uhr
88.00 99.00 110.00 121.00 132.00 143.00