Schule Winkel

Tarife

Die Tarifstufe der Elternbeiträge ergibt sich aus dem letzten definitiven steuerbaren Einkommen plus 10% des steuerbaren
Vermögens der mit den zu betreuenden Kindern in einem Haushalt lebenden Erziehungsberechtigten.  Auf dem
Anmeldeformular kreuzen die Erziehungsberechtigten die für sie anwendbare Tarifstufe an. Die Angaben werden nach Eingang der Anmeldung einmalig pro Schuljahr von der Steuerbehörde Winkel überprüft, jedoch vertraulich behandelt. Erziehungsberechtigte, deren Tarifstufe durch das Steueramt korrigiert wurde, werden schriftlich durch die Betreuung benachrichtigt.
 
Tarifstufe  1    steuerbares Einkommen plus 10% steuerbares Vermögen unter   CHF   50’000
Tarifstufe  2    steuerbares Einkommen plus 10% steuerbares Vermögen von      CHF   50'001 bis CHF   80'000
Tarifstufe  3    steuerbares Einkommen plus 10% steuerbares Vermögen von      CHF   80'001 bis CHF 100‘000
Tarifstufe  4    steuerbares Einkommen plus 10% steuerbares Vermögen von      CHF 100‘001 bis CHF 120‘000
Tarifstufe  5    steuerbares Einkommen plus 10% steuerbares Vermögen von      CHF 120‘001 bis CHF 140‘000
Tarifstufe  6    steuerbares Einkommen plus 10% steuerbares Vermögen ab        CHF 140‘001
 
In den Pauschalen sind allfällige Absenzen wie Krankheit, Klassenlager, Ausflüge mitberücksichtigt. Pro Schuljahr werden zwei Semesterpauschalen in Rechnung gestellt.
 
Steuerbares Einkommen
Das steuerbare Einkommen der Erziehungsberechtigten bezieht sich auf die letzte definitive Steuerveranlagung des Kantons Zürich (Stichtag 01.09.). Dies gilt auch für Zuzüge aus einem anderen Kanton (letzte definitive Steuerveranlagung des alten Wohnkantons). Bei einer Abweichung von mehr als 20% der Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegenüber der letzten definitiven Steuerrechnung während des laufenden Schuljahres melden sich die Erziehungsberechtigten bitte bei der Betreuungsleitung.  
 
Die Rechnung bzw. eine Rechnungskopie darf der Steuererklärung beigelegt werden. Eine zusätzliche Kostenaufstellung wird von Seiten der Betreuung nicht erstellt. Benötigen die Erziehungsberechtigen eine weitere Kopie der Rechnung, wird ein Unkostenbeitrag von CHF 20.- erhoben.
 
Sind Sie aus dem Ausland zugezogen, können Sie sich vom Steueramt der Gemeinde Winkel eine provisorische Steuerrechnung ausstellen lassen. Um Ihren Elternbeitrag zu berechnen, übernehmen Sie die provisorischen Steuerdaten. Die Betreuung behält sich das Recht vor, allfällige Tarifkorrekturen nach erstmaligem Einreichen einer Schweizer Steuererklärung vorzunehmen und die Differenz nachzubelasten.
Falls Sie quellensteuerpflichtig sind, melden Sie sich bei der Betreuungsleitung für eine verbindliche Berechnung Ihres Elternbeitrages.
 
Verrechnung der Elternbeiträge
Die Kosten für die Betreuungsangebote werden jeweils semesterweise in Rechnung gestellt. Ausnahmsweise kann bei Bedarf eine Ratenzahlung der Semesterbeiträge mit der Betreuungsleitung vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnungen gemäss Zahlungsfrist pünktlich beglichen werden. Bei Nichteinhalten der Zahlungsfristen und ausstehenden Beträgen, behält sich die Betreuung das Recht vor, die entsprechenden Kinder vom Betreuungsangebot auszuschliessen (s. Ausschluss).
 
Zusätzliche Gebühren
Änderungen nach der Anmeldung oder nach Versand der Rechnung
(Erhöhung des Betreuungsumfangs ausgenommen)                                                                            CHF     50.-
Bei Nichteinhalten der Abholzeiten je 15 Min. nach Betreuungsende
(s. Heimkehr)                                                                                                                                               CHF    20.-
Unregelmässige Betreuungsbesuche aufgrund Schichtarbeit der Eltern  
(s. Individuelle Angebote)                                                                                                                          CHF  100.-
Zusätzliche Rechnungskopie für Steuerzwecke
(s. Steuerbares Einkommen)                                                                                                                      CHF    20.-
 
Rückerstattung
Für nicht besuchte Betreuungsangebote gibt es keine Rückvergütung. Der Besuch kann auch nicht kompensiert werden. Rückerstattungen erfolgen nur ausnahmsweise und bei Vorliegen wichtiger Gründe (Wegzug, längerdauernde ärztlich bestätigte Krankheit oder Unfall).

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